Rechtsberatung

Unser Schwerpunkt ist – neben der rechtlichen Vertretung Ihrer Interessen – die Rechtsberatung in einem interdisziplinären Umfeld.

Durch unsere enge Zusammenarbeit in einem Team mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern ist unsere Beratung ganzheitlich und stellt rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Aspekte in der Horizontalen gleichwertig nebeneinander.
So gelingt es uns, Ihnen ein umfassendes Beratungskonzept anzubieten – dies erspart Ihnen zusätzliche und umständliche Wege zu weiteren Ratgebern.

Unsere Beratung erfolgt stets mit dem Ziel einer langfristigen Zusammenarbeit. Denn nur gemeinsam kann eine zielgerichtete und erfolgreiche Beratung erfolgen.
Umso langfristiger wir für Sie tätig sind, desto genauer und instinktiver können wir Ihre Interessen beraten und ggfs. erstreiten.
Nicht ohne Grund können wir auf einen festen und generationsübergreifenden Mandantenstamm zählen. Diese erarbeitete Wertschätzung ist es, welche uns jeden Tag antreibt, die Interessen bestehender und neuer Mandanten zu vertreten und maßgeschneiderte Lösungen zu erschaffen.

Unsere Expertise:

  • Wirtschafts- und Steuerrecht
  • Begleitung bei der Errichtung und Vollstreckung des letzten Willens
  • Gestaltung unternehmerischer Nachfolgeregelungen
  • steueroptimierte Vermögensübertragungen
  • Vorsorgeregelungen für den Sterbefall
  • Arbeitsrecht

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei allen weiteren rechtlichen Problemen als starker Partner zur Seite.

 

Aktuelles aus dem Bereich Recht

Cookies: Weiter Keine Entlastung durch Einwilligungsdienste

06 Sep 2024

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für eine Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) beschlossen. Mit der Rechtsverordnung möchte die Bundesregierung Dienste etablieren, mit denen Verbraucher Einwilligungen im Internet erteilen und verwalten können sollen. Dazu hat der vzbv Stellung genommen.

Energielieferanten müssen klarer über Vertragsänderungen informieren

06 Sep 2024

Das LG Gera gab einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH statt. Demnach hat der Anbieter nicht ausreichend über beabsichtigte Vertragsänderungen informiert und damit gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen (Az. 2 O 881/22).

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