Personalwirtschaft

Die Personalwirtschaft mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung stellt erfahrungsgemäß einen außerordentlich sensiblen und wichtigen Beratungsbereich für Mandanten dar. Durch den Einsatz erfahrener Sachbearbeiter gelingt es uns, den hohen Anforderungen in diesem Bereich gerecht zu werden und unseren Mandanten regelmäßig einen Mehrwert zu bieten. Wir sind beispielsweise in der Lage,  sogenannte „Nettolohnoptimierungen“ für unsere Mandanten durchzuführen. Diese beinhalten sowohl für den jeweiligen Mitarbeiter, als auch für den Unternehmer positive Effekte. Durch die enge Zusammenarbeit mit unserer Rechtsabteilung ist eine bedarfsgerechte juristische Betreuung im arbeitsrechtlichen Bereich, die weit über den üblichen Standard hinaus geht, für uns ebenfalls selbstverständlich. Im Bereich der Personalwirtschaft halten wir zeitgemäße Lösungen für unsere Mandanten für unabdingbar. Das beigefügte Video gibt Ihnen einen kurzen Einblick, welche Lösungen für die Personalwirtschaft zur Verfügung stehen:

Sprechen Sie uns gerne auf Ihren individuellen Bedarf hin an.

Aktuelles aus unseren Fachgebieten

Freistellung während der Kündigungsfrist – böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

12 Feb 2025

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht. Dies entschied das BAG (Az. 5 AZR 127/24).

Automatenkiosk darf vorerst weiterhin auch an Sonn- und Feiertagen öffnen

12 Feb 2025

Ein sog. Automatenkiosk darf vorläufig weiter an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein, weil er voraussichtlich nicht den Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW über den Ladenschluss unterfällt. Das hat das OVG NRW entschieden und damit einen Beschluss des VG Köln geändert (Az. 4 B 976/24).