Besondere Beratungsleistungen

Unter besondere Beratungsleistungen fassen wir Aufträge zusammen, die hohen Beratungsaufwand erfordern. Hier steht für uns, entsprechend unserer Philosophie, die Nachhaltigkeit der Beratung im Sinne einer dauerhaften Mandatsbeziehung im Vordergrund.

Ein nicht abschließender Einblick in unsere besonderen Beratungsleistungen:

  • Umfangreiche betriebswirtschaftliche Beratung
  • Testamentsvollstreckung
  • Abwicklung von Treuhandaufträgen
  • Erarbeitung von Planrechnungen (Erfolgs- und Liquiditätspläne)
  • Umfangreiche wirtschaftliche Beratung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen
  • Durchführung von Steuerbelastungsvergleichen
  • Unterstützung bei der Gründung und Umwandlung von Unternehmen
  • Darstellung und Begleitung von Existenzgründungen
  • Unterstützung bei der Erlangung von Finanzmitteln
  • Nachlassverwaltungen
  • Übernahme von Aufsichtsrat- und Beiratsmandaten

Sollten Sie Ihren Bedarf hier nicht abgebildet sehen, sprechen Sie uns gerne an. In der Regel können wir ein individuelles Angebot für Sie zusammenstellen.

Aktuelles aus unseren Fachgebieten

Wer haftet bei Brand durch E-Bike?

16 Jan 2025

Verursacht ein E-Bike einen Schaden, haftet lt. LG Lübeck der Halter nach dem StVG auch dann auf Schadenersatz, wenn er nichts falsch gemacht hat. Die sog. Betriebsgefahr realisiert sich auch dann, wenn sich bei einem abgestellten E-Bike der fest verbaute Akku entzündet (Az. 5 O 26/23).

Unsere weiteren Fachgebiete