Besondere Beratungsleistungen

Unter besondere Beratungsleistungen fassen wir Aufträge zusammen, die hohen Beratungsaufwand erfordern. Hier steht für uns, entsprechend unserer Philosophie, die Nachhaltigkeit der Beratung im Sinne einer dauerhaften Mandatsbeziehung im Vordergrund.

Ein nicht abschließender Einblick in unsere besonderen Beratungsleistungen:

  • Umfangreiche betriebswirtschaftliche Beratung
  • Testamentsvollstreckung
  • Abwicklung von Treuhandaufträgen
  • Erarbeitung von Planrechnungen (Erfolgs- und Liquiditätspläne)
  • Umfangreiche wirtschaftliche Beratung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen
  • Durchführung von Steuerbelastungsvergleichen
  • Unterstützung bei der Gründung und Umwandlung von Unternehmen
  • Darstellung und Begleitung von Existenzgründungen
  • Unterstützung bei der Erlangung von Finanzmitteln
  • Nachlassverwaltungen
  • Übernahme von Aufsichtsrat- und Beiratsmandaten

Sollten Sie Ihren Bedarf hier nicht abgebildet sehen, sprechen Sie uns gerne an. In der Regel können wir ein individuelles Angebot für Sie zusammenstellen.

Aktuelles aus unseren Fachgebieten

Leitlinien und Erläuterungen zu Art. 102 AEUV

31 Mar 2023

Gemäß Art. 102 AEUV ist Unternehmen der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung untersagt. Dabei ist der sog. Behinderungsmissbrauch der praktisch häufigste Fall. Die EU-Kommission führt derzeit eine Sondierung zu Leitlinien zum Behinderungsmissbrauch durch. Darüber berichtet die BRAK.

Unsere weiteren Fachgebiete