Besondere Beratungsleistungen

Unter besondere Beratungsleistungen fassen wir Aufträge zusammen, die hohen Beratungsaufwand erfordern. Hier steht für uns, entsprechend unserer Philosophie, die Nachhaltigkeit der Beratung im Sinne einer dauerhaften Mandatsbeziehung im Vordergrund.

Ein nicht abschließender Einblick in unsere besonderen Beratungsleistungen:

  • Umfangreiche betriebswirtschaftliche Beratung
  • Testamentsvollstreckung
  • Abwicklung von Treuhandaufträgen
  • Erarbeitung von Planrechnungen (Erfolgs- und Liquiditätspläne)
  • Umfangreiche wirtschaftliche Beratung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen
  • Durchführung von Steuerbelastungsvergleichen
  • Unterstützung bei der Gründung und Umwandlung von Unternehmen
  • Darstellung und Begleitung von Existenzgründungen
  • Unterstützung bei der Erlangung von Finanzmitteln
  • Nachlassverwaltungen
  • Übernahme von Aufsichtsrat- und Beiratsmandaten

Sollten Sie Ihren Bedarf hier nicht abgebildet sehen, sprechen Sie uns gerne an. In der Regel können wir ein individuelles Angebot für Sie zusammenstellen.

Aktuelles aus unseren Fachgebieten

Das Heizungsgesetz kommt

29 Sep 2023

Das sog Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet hatte, hat die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen. Der Antrag Bayerns, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, fand am 29.09.2023 keine Mehrheit im Plenum. Damit ist das Gesetz automatisch gebilligt.

Forderung nach dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuer in der Gastronomie

29 Sep 2023

Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fordern, in der Gastronomie dauerhaft den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu halten. Am 29. September 2023 stellte Finanzminister Geue eine entsprechende Initiative im Bundesrat vor. Sie wurde in die Fachausschüsse überwiesen, die sich im Oktober damit befassen.

Unsere weiteren Fachgebiete